Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeit kann durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall zustandekommen. Der Versicherte ist gemäss den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung berufsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, einen anderen Beruf auszuüben, der seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht und der seine bisherige Lebensstellung sichern könnte. Dies ist die allgemeine und übliche Definition. Sicherlich gestaltet das eine oder andere Versicherungsunternehmen ihre Bedingungen etwas anders.

Für staatlich Bedienstete wird statt der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung angeboten. Zum Beispiel Beamte, Lehrer und Polizisten. Hier wird nicht die Berufsunfähigkeit behandelt, sondern die Dienstunfähigkeit. Aufgenommen und definiert wird dies durch die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier gibt es Unterscheidungen zwischen echter und unechter Dienstunfähigkeitsklausel. Lehrer haben es besonders schwer aufgrund des häufig vorkommenden Vorruhestandes, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschliesen.

Private Krankenversicherung Familie. Der Staat hat eine Neuregelung getroffen, die schmerzhaft am Geldbeutel des Versicherten zehrt. Die am 1. Januar 2001 Erwerbsminderungsrente ersetzt die bisherige Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente). Der bisher ausgeübte Beruf spielt keine Rolle mehr, die volle Rente erhält nur derjenige, der nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Diese Regelung gilt aber nur für Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind.

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung Ausschlüsse, also Ereignisse, die nicht unter den Versicherungsschutz fallen. Das kann zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit sein, die durch einen Krieg oder durch innere Unruhen in einem Land hervorgerufen wurde. Dies im besonderen, wenn der Versicherungsnehmer aktiv in die Ereignisse involviert war. Versicherungsschutz wird aber dann gewährt, wenn keine aktive Beteiligung stattfand. Private Krankenkassen.

Vor vorsätzlichem Versuch oder Durchführung einer Straftat seitens des Versicherungsnehmers besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz, wohl aber bei fahrlässigem Vorgehen. Manche Personen schliessen einen Vertrag ab und verstümmeln oder verletzen sich selbst, um an die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu kommen. Auch in diesen Fällen erfolgt keine Zahlung. Bei Geistesstörungen hingegen ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.

Geschlossene Fonds. Nicht versichert sind Autorennen und KFZ Fahrten, die auf Kräftemessen durch Höchstgeschwindigkeit abzielen. Ebenso fällt eine Berufsunfähigkeit durch Strahlungen nicht unter den Versicherungsschutz. Wenn der Versicherungsnehmer damit beruflich zu tun hat und diesen angegeben und versichert wurde, besteht Leistungspflicht. Bei Strahlungsschädigungen, hervorgerufen durch eine Heiltherapie, steht das Versicherungsunternehmen auch in der Pflicht, die Berufsunfähigkeitsrente zu bezahlen.